Politik & Internationales Die drängendsten Fragen zur neuen Tierzuchtverordnung

Per 1.1.2026 wurde die Tierzuchtverordnung totalrevidiert. Das bringt Zuchtvereine und die seltenen Rassen unter Druck. Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Was sind die wichtigsten Änderungen, die mit der Totalrevision der Tierzuchtverordnung einhergehen?

Neu muss jede Rasse ein Zuchtprogramm zur genetischen Verbesserung aufweisen, ausserdem müssen Zuchtwerte für erhobene Merkmale geschätzt werden. Merkmale und deren Erfassungsmethoden müssen internationalen Normen entsprechen, d.h. sie müssen objektiv erhoben oder gemessen werden. Neu können nur noch anerkannte Zuchtorganisationen, die auch Beiträge für die Herdebuchführung und Erfassung und Auswertung von Zuchtmerkmalen beziehen, Erhaltungsprojekte für Schweizer Rassen einreichen. Für alle Gattungen ausser den Bienen sinken zudem die Herdebuchbeiträge.

Gemäss der totalrevidierten Tierzuchtverordnung kann ein Zuchtprogramm einer vom Bund anerkannten und finanziell geförderten Rasse nur die genetische Verbesserung zum Ziel haben. Wieso kritisiert ProSpecieRara dies?

In jedem Zuchtprogramm, auch wenn die Rasse für die Leistungszucht verbessert werden soll, braucht es ein geeignetes Management der Rasse, damit genügend genetische Variation erhalten bleibt. Das ist wichtig für eine zukünftige Anpassung der Rasse und damit die Rasse nicht unter Inzuchtdepression leidet. Die totalrevidierte Tierzuchtverordnung sieht nicht vor, dass die Erhaltung der Rasse und deren genetischen Vielfalt ein eigenständiges (Mit-)Ziel eines Zuchtprogrammes sein kann. Im Gegensatz dazu ist es in der EU möglich, dass ein Zuchtprogramm auch oder nur der Erhaltung einer Rasse dient. Wir fordern, dass die Erhaltung der genetischen Vielfalt als ebenbürtiges Zuchtziel anerkannt wird.

Welche Anforderungen muss eine Zuchtorganisation ab 2026 erfüllen, um vom Bund anerkannt zu werden?

Eine Zuchtorganisation muss, um anerkannt zu werden, folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein Herdebuch führen und Tiere darin eintragen
  • Ein Reglement über das abgedeckte geographische Gebiet, die Rassemerkmale, Zuchtziele, das Zuchtprogramm, die Herdebuchführung und die Erfassung und Auswertung von Zuchtmerkmalen aufweisen
  • Einen ausreichend grossen Zuchttierbestand und genügend Züchter:innen aufweisen
  • Gewähr für die Durchführung züchterischer Massnahmen bieten
  • Eine Gesamtbuchhaltung führen
  • Die züchterischen Massnahmen neutral und gemäss allgemeinen technischen internationalen Regeln durchführen
  • Eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen
  • Über rechtsgültige Statuten über die Möglichkeit der Mitgliedschaft für alle Züchter:innen verfügen, sich aus aktiven Züchter:innen zusammensetzen, eine Selbsthilfeorganisation sein und ihre Dienstleistungen in nicht-gewinnbringender Art erbringen sowie ihren Sitz in der Schweiz haben.

Für welche züchterischen Tätigkeiten kann eine anerkannte Zuchtorganisation vom Bund finanzielle Beiträge erhalten? 

Der Bund richtet für die Herdebuchführung (pro Herdebuchtier), für die Erfassung und Auswertung von Zuchtmerkmalen (pro Erfassung mit Auswertung), für befristete Forschungsprojekte für die Tierzucht (Totalbudget 1 Million CHF pro Jahr) und für befristete Erhaltungsprojekte von Schweizer Rassen (Totalbudget 0.5 Million CHF) Beiträge an Zuchtorganisationen aus. 

Welche finanziellen Beiträge des Bundes sind für die Erhaltung von Schweizer Rassen vorgesehen?

Für die Erhaltung von Schweizer Rassen werden Erhaltungsbeiträge an aktive Zuchttiere der Gattungen Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen und Bienen von gefährdeten oder kritischen Schweizer Rassen an deren Besitzer (Totalbudget 4.75 Millionen CHF) sowie befristete Erhaltungsprojekte von Schweizer Rassen (Totalbudget 0.5 Millionen CHF) an anerkannte Zuchtorganisationen, welche auch Beiträge für die Herdebuchführung und Erfassung und Auswertung von Zuchtmerkmalen beziehen, finanziert. ProSpecieRara, die Zuchtvereinigung für ursprüngliches Nutzgeflügel ZUN und Mellifera Bienenfreunde (Dunkle Biene) können keine Erhaltungsprojekte mehr einreichen, was bisher möglich war. Das Totalbudget für Erhaltungsprojekte wurde bereits auf das Jahr 2024 von 0.9 Millionen CHF pro Jahr auf 0.5 Millionen CHF pro Jahr gekürzt.

Welche zusätzlichen Anforderungen muss eine Zuchtorganisation ab 2026 erfüllen, um finanzielle Beiträge vom Bund zu erhalten?

Mit der totalrevidierten Tierzuchtverordnung müssen anerkannte Zuchtorganisationen über ein ausgewogenes Zuchtprogramm zur Verbesserung der Rasse in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Produktequalität, Ressourceneffizienz, Umweltwirkungen, Tiergesundheit und Tierwohl aufweisen (Landwirtschaftsgesetz Artikel 141). Weiter müssen anerkannte Zuchtorganisationen von mindestens einem Zuchtmerkmal Zuchtwerte schätzen lassen, damit Beiträge pro Herdebuchtier ausgelöst werden können. Für Merkmalserhebungen werden generell nur Beiträge ausgerichtet, wenn das entsprechende Merkmal auch mit einer Zuchtwertschätzung ausgewertet wird. Zuchtwerte werden in einem statistischen Verfahren geschätzt. Der Zuchtwert eines Tieres bezeichnet die erwartete durchschnittliche Vererbung einer Merkmalsausprägung innerhalb seiner Rasse. Dieses Verfahren muss meist extern in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Bei geringer Datengrundlage wie bei Rassen mit wenigen Tieren sind Zuchtwerte auch meist sehr ungenau und können zur falschen oder strengen Zuchtauswahl führen, was wiederum zu einer verstärkten genetischen Verengung führen kann. Ohne die Zuchtwertschätzung können Zuchtorganisationen auch keine Erhaltungs- und Forschungsprojekte einreichen und somit für diese keine Finanzierung bekommen. Weiter werden nur Beiträge an Zuchtorganisationen ausbezahlt, die auf mindestens 50'000 CHF Beiträge durch den Bund kommen, ausser die finanziellen Beiträge sind für die Zucht einer Schweizer Rasse.

Müssen Züchter:innen Merkmale bei ihren Tieren erheben?

Grundsätzlich müssen die Züchter:innen mindestens ein Merkmal erheben und dieses muss mit Zuchtwertschätzung ausgewertet werden, damit die Rasse finanzielle Beiträge bekommen kann. Auch müssen von Tieren, für welche Herdebuchbeiträge ausbezahlt werden, mindestens ein Zuchtmerkmal erfasst und ausgewertet werden, ausser für junge Tiere im Alter von bis zu zwei Jahren. Weitere Merkmalserfassungen sind vom Bund her grundsätzlich freiwillig. Da die Zuchtorganisationen jedoch für die Erhebung und Auswertung dieser Daten finanziell unterstützt werden, leisten Züchter:innen, die solche Merkmale erfassen, einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Zucht.

Der Bund fördert seltene Schweizer Rassen mit 4.75 Millionen CHF für Erhaltungsbeiträge an aktive Zuchttiere. Was sagt ProSpecieRara zu diesen Erhaltungsbeiträgen?

Wir begrüssen diese Erhaltungsbeiträge als Biodiversitätsbeiträge für die Zucht von seltenen Schweizer Rassen, da es beispielsweise für artenreiche Wiesen oder Hecken auch Biodiversitätsbeiträge gibt. Allerdings ist es fraglich, ob mit diesen Erhaltungsbeiträgen das Ziel der verbesserten Erhaltung von Schweizer Rassen erreicht wird. Vielmehr befürchten wir, dass damit eher die Vermehrung und nicht das Verbreitern der genetischen Vielfalt gefördert wird.

Das System der Erhaltungsbeiträge funktioniert so: Der Bund legt anhand des Monitoringsystems für tiergenetische Ressourcen GenMon den Gefährdungsgrad «nicht gefährdet», «gefährdet» oder «kritisch» fest. Züchterinnen und Züchter erhalten Beiträge für Elterntiere mit lebenden Nachkommen. Ob von diesen Nachkommen wieder Tiere in der Zucht verwendet werden, hat auf die Beiträge keinen Einfluss. Weiter spielt es keine Rolle, wie viele Nachkommen ein Tier hat. Es ist jedoch problematisch, ein Tier zu stark in der Zucht einzusetzen und viele Nachkommen von ihm zu behalten, da so die genetische Vielfalt innerhalb der Rasse abnimmt und die Inzucht in folgenden Generationen zunimmt.

Die Lenkung der Zucht durch die Auswahl von Tieren für die Zucht (durch gezielte Anpaarungen und Jungtieraufzucht sowie durch die Steuerung der Anzahl Nachkommen pro Tier) wird vom Bund nicht gefördert. Dies ist die Rolle der Zuchtorganisation, die dafür aber nicht spezifisch und kontinuierlich finanziell unterstützt wird.

Welche Rassen gelten beim Bund als Schweizer Rasse?

Vom Bund anerkannte Schweizer Rassen müssen ihren Ursprung vor 1949 in der Schweiz haben oder es muss seit mindestens 1949 ein Herdebuch in der Schweiz geführt werden. Die Liste der vom Bund als Schweizer Rasse anerkannten Rassen ist hier zu finden: https://www.blw.admin.ch/de/tierzucht

Rind: Braunvieh - Zuchtrichtungen Original Braunvieh und Brown Swiss, Eringer, Evolèner, Simmental, Rätisches Grauvieh; Pferd: Freiberger; Schaf: Braunköpfiges Fleischschaf, Bündner Oberländerschaf, Engadinerschaf, Spiegelschaf, Ostfriesisches Milchschaf, Saaser Mutte, Schwarzbraunes Bergschaf, Walliser Landschaf, Walliser Schwarznasenschaf, Weisses Alpenschaf; Ziege: Appenzellerziege, Bündner Strahlenziege, Capra Grigia, Capra Sempione, Gemsfarbige Gebirgsziege, Grüenochte Geiss, Kupferhalsziege, Nera Verzasca, Pfauenziege, Saanenziege, Stiefelgeiss, Toggenburgerziege, Walliser Schwarzhalsziege; Schwein: Edelschwein Mutterlinie, Edelschwein Vaterlinie (PREMO), Schweizer Landrasse; Huhn: Appenzeller Barthuhn, Appenzeller Spitzhaube, Schweizerhuhn; Kaninchen: Schweizer Fehkaninchen, Schweizer Fuchskaninchen; Biene: Dunkle Honigbiene

Welche Schweizer Rassen gelten beim Bund als gefährdet oder kritisch?

Rassen gelten als kritisch, wenn ihr GenMon-Globalindex kleiner oder gleich 0.5 ist, und als gefährdet, wenn dieser kleiner oder gleich 0.7, aber grösser als 0.5. Die aktuell geltende Einteilung des Bundes und für welche Rassen Beiträge ausgerichtet werden, ist hier veröffentlicht (es gilt aktuell der Gefährdungsstatus des Jahres 2021) . Das Gefährdungsmonitoring GenMon wird jährlich aktualisiert, Zahlen für das Jahr 2025 sind hier zu finden: . Für Rassen, für welche keine Zuchtorganisation anerkannt ist (Saaser Mutte: Herdebuchführung durch ProSpecieRara) oder für welche die Anzahl weiblicher Herdebuchbuchtiere mehr als 10'000 bei kritischem Status oder mehr als 7'500 bei gefährdetem Status überschreitet, werden keine Beiträge ausgerichtet. 

 

Hier geht es zur aktuell gültigen Tierzuchtverordnung