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Motion für eine innovative Pflanzenzüchtung

Ständerätin Maya Graf und weitere Mitglieder des Ständerates beauftragen den Bundesrat in einer Motion, das Patentgesetz so anzupassen, dass die Transparenz betreffend geistige Eigentumsrechte verbessert und der Zugang zum Ausgangsmaterial für die Pflanzenzüchtung erleichtert wird. Diese Forderung wird von 25 Organisationen aus allen Sparten der Gesellschaft geteilt. Die heutige Situation beinhaltet diverse Rechtsunsicherheiten und ist für die Innovation in der Schweizer Pflanzenzüchtung hinderlich.

Nur wenn Züchter*innen einen möglichst uneingeschränkten und einfachen Zugang zu Pflanzenmaterial haben, sind sie in der Lage, für die Schweiz und die sich ändernden Umwelteinflüsse angepasste Pflanzensorten zu züchten. Dies wurde auch in der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 des Bundesamtes für Landwirtschaft festgestellt: «Eine erfolgreiche Züchtung ist auf den einfachen Zugang zu Genetik und die Informationen darüber angewiesen. Zudem bedarf es aufgrund der langen Fristen der Pflanzenzüchtung entsprechend langfristig verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, [...]». Heute wird dieser Zugang zu Ausgangssorten jedoch immer komplizierter. Mit Gesetzesanpassungen im Bereich geistiger Eigentumsrechte soll diesem Trend entgegengewirkt werden.

Patente sind in der Pflanzenzüchtung zunehmend verbreitet. In der EU und der Schweiz gibt es derzeit über 700 Pflanzensorten, die unter ein Patent fallen. Durch neue Züchtungstechnologien ist ein deutliches Wachstum dieser «patentierten Sorten» absehbar, selbst wenn in Zukunft Patente auf natürlichen Eigenschaften nicht mehr erteilt werden. Doch bereits heute haben Züchter*innen in der Schweiz mit vielen Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung patentierter Pflanzen zu kämpfen. So ist es für sie nicht in jedem Fall ersichtlich, ob eine Sorte unter ein Patent fällt. Weiter können die Züchter*innen kaum abschätzen, ob sie bei der Nutzung eines Patentes Anspruch auf eine Lizenz haben, d.h. ihre neu gezüchtete Sorte mit Sicherheit vermarkten dürfen. Es besteht zudem die Gefahr, dass, selbst wenn sie nicht mit dem Material des Patenteigners züchten, das Patent verletzen. Ferner hat die Schweiz den Grundsatz in ihrem Recht noch nicht verankert, dass Pflanzen, die mit «im wesentlichen biologischen Verfahren» hergestellt wurden, nicht patentiert werden können. Dies im Gegensatz zu all unseren Nachbarländern, wo dies bereits der Fall ist. Diese bestehenden Probleme gilt es zu lösen und möglichen negativen Entwicklungen vorbeugend entgegenzutreten. Mit wenigen Anpassungen im Schweizer Recht ist dies möglich.

Auf diese Weise soll die Innovationskraft der Schweizer Pflanzenzüchtung erhalten bleiben. Die meist kleinen und mittleren Unternehmen sind ein Garant dafür, dass in der Schweiz Sorten zur Verfügung stehen, die optimal an die Bedingungen und Anforderungen der Schweizer Landwirtschaft angepasst sind. Davon profitieren auch die Landwirt*innen und letztlich die Konsument*innen. Aus diesen Gründen unterstützen Firmen und Organisationen aus den Bereichen Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft und NGO das Anliegen der Motion Maya Graf.

Zur Motion

Liste der unterstützenden Firmen und Organisationen

In der Schweiz tätige Züchter
Delley Samen und Pflanzen AG
Getreidezüchtung Peter Kunz GZPK
Lubera AG
Poma Culta
Sativa Rheinau AG
Zollinger Bio

Landwirtschaftliche Verbände und Organisationen
Bio Suisse
IP Suisse
Kleinbauern-Vereinigung VKMB
Schweizer Bauernverband SBV
Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV Schweizerische Getreideproduzentenverband SGPV Schweizer Obstverband SOV
swisssem – Schweizer Saatgutproduzenten-Verband Vereinigung Schweizerischer Kartoffelproduzenten VSKP

Weitere Organisationen
Bioverita
Biovision
Fédération romande des consommateurs FRC Landwirtschaft mit Zukunft
ProSpecieRara
Public Eye
Save Foundation
Schweizer Bergheimat
Slow Food CH
Swissaid

François Meienberg
Experte Saatgutpolitik
Tel. +41 61 545 99 19