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Neu ab 1.1. 2020: Schafe und Ziegen in der TVD

Ab 1.1.2020 gilt es ernst. Hier geben wir Ihnen einen kurzen und klaren Überblick, was im Meldewesen von Schafen und Ziegen ab 2020 neu gilt.

Kennzeichnung: Ohrmarken


Ab 1. Januar 2020 geborene Schafe und Ziegen müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Bei Schafen muss eine davon einen Mikrochip (sogenannte elektronische Ohrmarke) enthalten. Kleinrassen von Schafen, wie z.B. Skudden, dürfen bis auf Weiteres mit zwei kleinen, nicht-elektronischen Ohrmarken markiert werden.

Schafe:
Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe müssen bei einem Abgang ab 1. Januar 2020 mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet sein. Die entsprechende zusätzliche Ohrmarke zur Nachmarkierung kann seit August 2019 in der TVD unter www.agate.ch bestellt werden.

  • Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe, die auf dem Betrieb bleiben, müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 mit einer zweiten Ohrmarke mit Mikrochip markiert werden.
  • Alle ab dem 1. Januar 2020 geborene Schafe müssen mit Doppelohrmarken markiert werden. Eine der beiden Ohrmarken muss mit einem Mikrochip versehen sein. An welchem Ohr die Ohrmarke mit Mikrochip eingezogen wird, ist den Tierhalter*innen überlassen.
  • Im 2019 geborene Schlachtlämmer, welche bis spätestens 30. Juni 2020 vom Geburtsbetrieb direkt in den Schlachtbetrieb kommen, müssen nicht nachmarkiert werden.

Ziegen:
Vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen müssen die Halter*innen bis spätestens am 31. Dezember 2022 mit einer zweiten Ohrmarke markieren. Im Gegensatz zu Schafen, dürfen bis dahin vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen mit nur einer Ohrmarke den Standort wechseln.

  • Ab 1. Januar 2020 geborene Ziegen müssen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden.
  • Schlachtgitzi, die vor dem 120. Lebenstag direkt vom Geburtsbetrieb in den Schlachtbetrieb verbracht werden, können mit lediglich einer Ohrmarke gekennzeichnet werden.  
  • Ziegenhalter*innen können ihre Tiere wahlweise mit Doppelohrmarken mit oder ohne Mikrochip markieren.

 

Meldewesen:


Schafe und Ziegen in der TVD erfassen
Ab 1. Januar 2020 müssen Tierhalter*innen sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Todesfälle und Schlachtungen von Schafen und Ziegen in der TVD unter www.agate.chmelden. Die TVD steht ab dem 6.1.2020 für die Erfassung zur Verfügung.

  • Erstregistrierung

Tierhalter müssen ihren gesamten Bestand an Schafen und Ziegen bis spätestens 31. Dezember 2020 in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) erfassen. Verlassen Tiere die Tierhaltung vor dem 31. Dezember 2020, müssen diese vor dem Abgang registriert werden.

  • Geburten

Tiergeburten müssen innerhalb von 30 Tagen in der TVD gemeldet werden. Dafür erhält der Geburtsbetrieb pro gemeldetes Tier CHF 4.50 .

  • Zugang & Abgang

Zusätzlich zur Registrierung müssen ab 1. Januar 2020 alle Zugänge und Abgänge innerhalb von drei Tagen in der TVD gemeldet werden. Für Tiere, die auf betriebsfremden Flächen geweidet werden, entfallen die Zu- und Abgangsmeldungen, solange sie nicht mit anderen Klauentieren in Kontakt kommen.

  • Schlachtung

Schlachtbetriebe müssen innerhalb von drei Tagen die Schlachtung in der TVD melden. Dafür erhält der Schlachtbetrieb pro gemeldetes Tier CHF 4.50. Im Jahr 2020 wird der Entsorgungsbeitrag auch bei unvollständiger Tiergeschichte ausbezahlt.

  • Kosten & Gebühren

Erfasst der Tierhalter die Geburts-, Zugangs- und Abgangsmeldungen nicht fristgerecht, erhält er eine Erinnerung. Ab 1. Januar 2021 wird dafür eine Gebühr von CHF 5.- erhoben. Die fehlende Meldung muss durch den Tierhalter nachgeholt werden.

Schlachtbetriebe entrichten pro gemeldete Schlachtung eine Gebühr von CHF 0.40.-