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Patent auf Braugerste und Bier bleibt bestehen

8. Juni 21 / Das Europäische Patentamt hat heute die Beschwerde gegen ein Patent der Firma Carlsberg auf Braugerste zurückgewiesen. Damit hat es die Technische Beschwerdekammer auch versäumt, die grundsätzlichen Fragen der Patentierbarkeit von Pflanzen aus konventioneller Züchtung zu klären. Die Koalition Kein Patent auf Saatgut! fürchtet erhebliche negative Folgen solcher Patente, die auch auf Gemüse, Obst und andere Nutzpflanzen erteilt werden.

Gemeinsam mit 9‘000 Mitunterzeichner*innen haben die Schweizer Mitliedorganisationen von Kein Patent auf Saatgut!, ProSpecieRara, Public Eye und Swissaid, bereits 2017 gegen die Bier-Patente von Carlsberg protestiert. Die patentierte Gerste wurde nicht etwa mit einem Gentech-Verfahren hergestellt – sondern mittels zufälliger Mutagenese, einem Verfahren, welches in der konventionellen Züchtung häufig angewendet wird.

Das Erbgut der Gerste wird dabei chemisch behandelt, so dass möglichst viele Mutationen auftreten. Diese werden systematisch nach genetischen Variationen, die nützlich sein können, durchsucht. Auf rund einem Duzend solcher Mutationen hat Carslberg bereits Patente angemeldet, vier Patente wurden bisher vom Europäischen Patentamt erteilt, gegen drei wurden Einsprüche eingelegt.

Das Problem: Diese Mutationen könnten auch von alleine auftreten und andere Züchter*innen können nicht sicher sein, dass in ihren Zuchtlinien nicht auch diese Eigenschaften vorkommen. Wäre dies der Fall, wären ihre jahrelangen Zuchtbemühungen für nichts gewesen, da Carlsberg ein Patent darauf hat und die Verwendung verbieten könnte. Selbst wenn effektiv keine Patentverletzung vorliegt, ist der rechtliche Aufwand, dies sicher ausschliessen zu können, für kleine und mittlere Züchtungsbetriebe viel zu hoch.

Motion Maya Graf
Die rechtlichen Unsicherheiten, die mit derartigen Patentanträgen einhergehen, sind insbesondere für kleine und mittlere Züchter*innen eine hohe Hürde und gefährden Züchtungsprojekte. Um diese Rechtsunsicherheiten zumindest in der Schweiz zu reduzieren, hat Ständerätin Maya Graf im letzten Juni eine Motion eingereicht, welche von bäuerlichen Kreisen, von Züchter*innen und Nichtregierungsorganisationen breit unterstützt wird. Die Motion ist seit Monaten in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hängig.

Keine Patente auf Saatgut! fordert klare Vorgaben von der Politik: Obwohl die europäischen Patentgesetze es verbieten, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tier als ‚Erfindung‘ zu beanspruchen, gibt es zahlreiche Schlupflöcher, die geschlossen werden müssen. So muss in Zukunft klar zwischen zufälligen Mutationen und gentechnischen Anwendungen unterschieden werden.

François Meienberg
Experte Saatgutpolitik
Tel. +41 61 545 99 19