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Petition: Keine Patente auf Brokkoli, Melonen & Bier

Unterzeichnen Sie bis Ende November die Petition gegen die widerrechtliche Patentierung von Obst, Gemüse und Getreide. Am 12. Dezember 2022 wird sie ans Departement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter übergeben.

Agrarkonzerne lassen herkömmlich gezüchtetes Obst, Gemüse und Getreide wie Braugerste patentieren, obwohl dies im europäischen Patentrecht verboten ist. So verschaffen sie sich immer mehr Kontrolle über unsere Lebensmittel. Ähnliche Patentanträge werden auch auf Tiere eingereicht.

Aber: Konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere sind keine Erfindung! Dieser Missbrauch des Patentrechts muss dringend gestoppt werden. Unterzeichnen Sie jetzt die Petition an Justizministerin Karin Keller Sutter: (unter MEHR LESEN, gleich hier unten)

Petitionstext

Die Minister*innen der Vertragsstaaten des europäischen Patentamts (EPA) sollen sich binnen eines Jahres zu einer Konferenz treffen und wirksame Massnahmen gegen Patente auf die konventionelle Zucht von Pflanzen und Tieren ergreifen.

Wir fordern die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter dazu auf, zusammen mit ihren Amtskolleg*innen aus ganz Europa die unrechtmässige Patenterteilung auf Saatgut, Pflanzen und Tiere jetzt zu stoppen.

Patente auf Verfahren, die auf Kreuzung, Selektion oder zufälligen Mutationen beruhen, müssen ebenso ausgeschlossen werden wie die Ausweitung von Ansprüchen von Gentechnik-Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere.

Die internationale Petition des Netzwerks NO PATENTS ON SEEDS! wird von über 50 Organisationen aus 14 europäischen Ländern unterstützt und in der Schweiz von biorespect, Pro Specie Rara, Public Eye und SWISSAID lanciert.

 

Hintergrund

Seit über zehn Jahren wird am Europäischen Patentamt (EPA) diskutiert, wie das Verbot der Patentierung konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere umgesetzt werden soll. Das Verbot ist im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) nur schwammig formuliert: Im EPÜ heisst es, dass «im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren» nicht patentiert werden dürfen (Artikel 53b, EPÜ).

Obwohl 2017 eine neue Regel für die Auslegung des Verbots beschlossen wurde (Regel 28 (2), EPÜ), werden bis zum heutigen Tag nicht nur gentechnische Verfahren patentiert, sondern auch Züchtungen, die auf zufälligen Mutationen und herkömmlichen Verfahren beruhen. Beispiele sind Patente auf Braugerste, Buschmelonen und Salat. Bisher waren weder das Europäische Patentamt noch die Beamt*innen der Mitgliedsländer, die sich regelmässig im Verwaltungsrat des EPA treffen, willens, das Problem zu lösen.

Jetzt verschärfen die Verfahren der «Neuen Gentechnik» das Problem: Mit Werkzeugen wie CRISPR/Cas lassen sich Ergebnisse der herkömmlichen Züchtung nachahmen.

Viele Firmen verwischen in ihren Patentanträgen absichtlich die Grenze zwischen Gentechnik und konventioneller Züchtung. Werden die Patente erteilt, können sie auch Pflanzen (oder Tiere) aus konventioneller Züchtung und mit zufälligen Mutationen betreffen. So erlangen Konzerne wie Bayer, Corteva (früher DowDuPont), BASF und Syngenta immer mehr Kontrolle über die herkömmliche Züchtung. Damit die bestehenden Verbote nicht wirkungslos werden, braucht es rechtlich wirksame Regelungen, um die Reichweite der Patente zu begrenzen.

Wir fordern, dass die Regierungen der Vertragsstaaten jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und eine internationale Konferenz der zuständigen Minister*innen einberufen. Derartige Konferenzen sollen laut Europäischem Patent-übereinkommen (Artikel 4a) mindestens alle fünf Jahre stattfinden, um über Fragen des Patentrechts zu beraten. Nach jahrelanger Rechtsunsicherheit sind nun politische Entscheidungen auf höchster Ebene notwendig. Nur durch eine politische Initiative der Mitgliedsstaaten kann das Patentverbot für konventionelle Pflanzen durchgesetzt werden.

Weitere Informationen zu Patenten auf Saatgut:

www.no-patents-on-seeds.org