Politik & Internationales Patente auf natürlich vorkommende Eigenschaften

Oder: wie das Europäische Patentamt seine eigenen Regeln unterläuft.
 

Immer mehr Patente auf natürlich vorkommende Eigenschaften von Pflanzen stellen die europäische Pflanzenzüchtung vor grosse Herausforderungen. Obwohl solche Patente eigentlich verboten sind, zeigt ein neuer Bericht, wie das Europäische Patentamt diese Regeln zunehmend unterläuft – mit weitreichenden Folgen für Züchtungsbetriebe, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit.

Ende letzten Jahres hat Keine Patente auf Saatgut! (ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, darunter auch ProSpecieRara) einen neuen Bericht veröffentlicht, der aufzeigt, dass das Europäische Patentamt (EPA) im Jahr 2025 rund 40 Patente im Bereich der konventionellen Züchtung erteilt hat. Sieben dieser Patente decken 145 konventionell gezüchtete Pflanzensorten ab. Im Gegensatz zu anderen Pflanzensorten dürfen diese Pflanzen ohne Lizenzvereinbarung nicht für die Weiterzüchtung verwendet werden. Besonders bedrohlich ist, dass ein einziges Patent des Konzerns ChemChina/Syngenta (EP2464213) schon 125 Maissorten betrifft. Insgesamt sind in Europa bereits mehr als 1000 konventionell gezüchtete Pflanzensorten von Patenten betroffen. Patente auf konventionelle Züchtungen und natürlich vorkommende Gensequenzen sind ein gut dokumentiertes, massives Problem, insbesondere für kleine und mittlere Pflanzenzuchtbetriebe (KMU). Neben hohen Lizenzgebühren (bis zu über 100‘000 €) müssen Züchter:innen neue Abhängigkeiten von den Patentinhaber:innen akzeptieren. Die meisten der sieben Patente betreffen natürlich vorkommende Genvarianten, die Resistenz gegen Pflanzenkrankheiten wie virale oder pilzliche Krankheitserreger bieten. „Wenn Patente auf konventionelle Züchtungen und natürlich vorkommende Genvarianten nicht gestoppt werden, stehen viele Züchtungsbetriebe aufgrund hoher Kosten und rechtlicher Unsicherheiten vor dem Aus. Dies hätte nicht nur erhebliche Folgen für die Pflanzenzüchtung, sondern auch für die Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion.“ schreibt Keine Patente auf Saatgut!.
 

Der verdauliche Mais

Das Patent EP 3 560 330 B1 beansprucht Mais mit verbesserter Verdaulichkeit, der in der Tierfutterproduktion verwendet werden soll. Ein von Keine Patente auf Saatgut! eingelegter Einspruch wurde am 06.11.2025 von der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes abgewiesen. Keine Patente auf Saatgut! hat beschlossen, gegen den Entschluss eine Beschwerde einzureichen, denn das Patent verstösst offensichtlich gegen das Patentverbot auf konventionelle Pflanzen. Obwohl „im Wesentlichen biologische“ Zuchtverfahren, die unter anderem mit Kreuzung und Selektion umschrieben werden, nicht patentierbar sind, ist der Hauptanspruch des Patentes – ein Verfahren zur Selektion von Pflanzen mit einer bestimmten Genvariante (es handelt sich nicht um ein Gentechverfahren) – bestätigt worden. Kreuzung und Selektion soll demnach als Verfahren nicht patentierbar sein – nur Selektion jedoch schon …

Im Weiteren beansprucht das Patent auch Pflanzen, welche mit diesem Verfahren erzeugt werden, wobei hier explizit, um dem Patentverbot gerecht zu werden, ein sogenannter Disclaimer eingefügt wurde, der präzisiert, dass sich das Patent nicht auf Maispflanzen erstreckt, die ausschliesslich mithilfe eines im Wesentlichen biologischen Verfahrens (= konventionelle Züchtung) erhalten wurden. Doch dieser Disclaimer (und somit das Patentverbot auf konventionelle Pflanzen) wird durch andere Patentansprüche im Patent sogleich wieder ausgehebelt und seiner Wirkung beraubt. So wird im Patent ein Verfahren zur Herstellung von Tierfuttermitteln beansprucht, bei dem Mais mit erhöhter Verdaulichkeit gezüchtet (auch konventionell!), geerntet und siliert wird. Die bedeutet, dass gemäss Patentregeln ein Produkt (eine Pflanze) aus einem konventionellen Züchtungsverfahren zwar nicht patentiert werden darf, aber wenn ich aus diesem Produkt durch einen trivialen Schritt (ernten und silieren) ein Futtermittel herstelle, ist dieses Produkt wieder durch das Patent abgedeckt. Ein Witz! Ein Produkt aus einem nicht patentierbaren Verfahren ist nicht patentierbar; wenn ich aus dem Produkt ein anderes Produkt herstelle, bekomme ich jedoch ein Patent. So einfach kann mit Hilfe des EPA das Patentverbot umgangen werden.  Betroffen sind durch diese Patentansprüche insbesondere auch Bäuerinnen und Bauern. Denn wenn sie eine solche – an sich nicht patentierte – Pflanze ernten und silieren, können sie damit zu Patentverletzern werden.


Die resistente Tomate

In die gleiche Kategorie gehört die resistente Tomate. Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Februar 2026 das Patent EP3720272 auf die traditionelle Züchtung von Tomaten mit einer Resistenz gegen ein Pflanzenvirus (TBRFV) für die niederländische Firma Rijk Zwaan erteilt. Die Genvarianten, die eine Resistenz gegen das Pathogen verleihen, wurden in wilden Tomaten entdeckt, die aus Ursprungsländern wie Peru stammen. Nach Angaben einer von der Industrie betriebenen Datenbank (Pinto), erlaubt es das neue Patent, den Zugang zu 39 Pflanzensorten zu kontrollieren, die andernfalls für die weitere Züchtung frei genutzt werden könnten.

Wie bereits erwähnt, verbietet das Europäische Patentrecht ausdrücklich Patente auf züchterische Verfahren der Kreuzung und Selektion und die daraus entstehenden Pflanzen. Und auch bei diesem Patent wird das Verbot mit einer etwas eigenartigen Formulierung umgangen. Der Patentanspruch Nr. 8 lautet wörtlich: Verfahren für die Herstellung einer Solanum-lycopersicum-Pfanze, umfassend den QTL wie in Anspruch 2 definiert, wobei das Verfahren ein Züchten eines Samens, umfassend den QTL, in die Solanum-lycopersicum-Pflanze umfasst. 

Ein QTL ist ein Quantitative Trait Locus (QTL), der eine Region auf einem Chromosom umfasst. Eine Solanum-lycopersicum-Pflanze ist eine Tomate. Hier wird somit ein Verfahren patentiert, mit welchem aus einem Samen eine Pflanze wächst, die einen bestimmten QTL (wo die Resistenz liegt) umfasst. Das Patentamt behauptet also im Grunde, dass das Wachsen einer Pflanze aus einem Samen kein im Wesentlichen biologischer Prozess und somit patentierbar ist.

Keine Patente auf Saatgut! wird auch gegen dieses Patent einen Einspruch einreichen. Nur wenn diese Art von Patenten für ungültig erklärt werden, wird dem politischen Willen, der klar ein Patentverbot für konventionelle Pflanzen eingefordert hat, Rechnung getragen.