
Maya Hiltpold
Projektleiterin Tiere
Telefon: +41 61 545 99 40
maya.hiltpold@prospecierara.chDer Bundesrat hat im Rahmen des Agrarverordnungspakets 2026 die totalrevidierte Tierzuchtverordnung verabschiedet. ProSpecieRara bedauert, dass die Anliegen zur Erhaltung seltener Schweizer Nutztierrassen darin keine Berücksichtigung fanden – trotz einer eingereichten Interpellation.
Im September hat Ständerätin Maya Graf eine Interpellation an den Bundesrat eingereicht, um auf die Missstände in der totalrevidierten Tierzuchtverordnung aufmerksam zu machen. Die Antwort des Bundesrats liegt vor, die Interpellation wird am 4. Dezember im Ständerat behandelt. Auf die von ProSpecieRara und vielen Zuchtverbänden formulierte Kritik wurde nicht eingegangen und der Bundesrat hat die Tierzuchtverordnung Ende Oktober definitiv verabschiedet. Dies ist aus folgenden Gründen problematisch:
Die neue Verordnung erlaubt als Ziel eines Zuchtprogramms nur noch die genetische Verbesserung einer Rasse, nicht deren Erhaltung. Dies widerspricht internationalen Standards, etwa der EU, wo die Erhaltung als eigenständiges oder kombiniertes Ziel anerkannt ist. Vor allem aber ist die genetische Vielfalt einer Rasse auch eine Versicherung für zukünftige Anpassungen, z.B. an geänderte Zuchtziele oder eine sich ändernde Umwelt (Hitze, Trockenheit, Futterknappheit), deshalb brauchen auch Rassen, die verbessert werden sollen, eine genügende genetische Breite.
Alle Zuchtorganisationen müssen sich neu anerkennen lassen, um weiterhin Bundesbeiträge zu erhalten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen für die Anerkennung und die Auszahlung der Beiträge. Diese richten sich künftig nach der Anzahl Herdebuchtiere und nach erfassten Zuchtmerkmalen.
Für Rassen mit sehr kleinen Tierzahlen wie Stiefelgeiss, Walliser Landschaf oder Bündner Oberländerschaf bedeutet dies grosse Herausforderungen: Die statistische Auswertung von Zuchtmerkmalen ist aufwendig und die Kosten lassen sich kaum auf genügend viele Tiere verteilen. Zudem beteiligen sich bisher nur wenige Züchter:innen an solchen Erfassungen. Werden sie nun verpflichtet, regelmässig Daten wie Gewicht, Milchmenge etc. zu erfassen – und dies verstärkt selbst zu finanzieren – droht der Austritt vieler Mitglieder und damit der Verlust wertvoller Arbeit für die Erhaltungszucht.
Auch Beiträge für Erhaltungsprojekte sollen nur noch an Rassen vergeben werden, deren Zuchtorganisation ein Verbesserungsprogramm durchführt. Bisher konnten alle anerkannten Zuchtorganisationen sowie ProSpecieRara Gesuche einreichen. Diese Praxis ermöglichte es, auch Rassen zu unterstützen, bei denen die organisierte Zucht noch im Aufbau war, beispielsweise bei den Saaser Mutten.
Neu braucht es, um Erhaltungsprojekte einzureichen, jedoch zuerst eine anerkannte Zuchtorganisation und ein Verbesserungsprogramm – etwas, das für die verletzlichsten Rassen kurzfristig kaum umsetzbar ist, ohne ihre genetische Vielfalt weiter zu gefährden. Der Bund zäumt hier das Pferd von hinten auf.
«Leider hat der Bundesrat nicht geprüft, welche negativen Effekte die Totalrevision der Tierzuchtverordnung auf kleine Populationen haben könnte», konstatiert Béla Bartha, Geschäftsführer von ProSpecieRara. «Unsere Bedenken, dass die Änderungen seltene Rassen noch mehr gefährden, wurden und werden nicht ernst genommen.»
ProSpecieRara will sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Erhaltungszucht in zukünftigen Verordnungen klarer verankert wird und die Erhaltung als legitimes Zuchtziel gilt. Aktuell unterstützt ProSpecieRara die Zuchtorganisationen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen, um die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten.
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