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Mehr Transparenz bei Patenten auf Pflanzen

Nach dem Ständerat will auch der Nationalrat die Transparenz bei Patenten auf Pflanzen verbessern. Er hat heute die Kommissionsmotion, die als Alternative zur Motion von Ständerätin und ProSpecieRara-Stiftungsrätin Maya Graf erarbeitet wurde, gutgeheissen.

Die Motion von ProSpecieRara-Stiftungsrätin Maya Graf hatte eine breite Anpassung des Patenrechts im Bereich der Pflanzenzucht gefordert. Sie fand im Frühling im Ständerat allerdings keine Mehrheit. Mittels einer Kommissionsmotion, die von der Ständeratskommission selbst verfasst wurde, konnte jedoch ein Kompromiss erarbeitet werden. Maya Graf hatte daraufhin ihre Motion zurückgezogen und die Kommissionsmotion unterstützt. Die Baselbieter Ständerätin freut sich über deren einstimmige Überweisung heute im Nationalrat. «Der Bundesrat ist nun aufgefordert, rasch Vorschläge für gesetzliche Anpassungen vorzulegen, damit die Transparenz von Patentrechten in der Pflanzenzüchtung verbessert wird», betont die Grünen-Politikerin. «Für die unabhängigen Pflanzenzüchtungsunternehmen der Schweiz ist es essentiell, Rechtssicherheit zu haben. Vor Beginn einer langjährigen Züchtungsarbeit ist es wichtig zu wissen, ob das entsprechende Zuchtmaterial von Patenten betroffen ist.»

François Meienberg, Projektleiter Politik bei ProSpecieRara, war mit Maya Graf bei der Ausarbeitung ihrer Motion in regem Austausch. Auch er betont die Wichtigkeit der Rechtssicherheit. «Züchter:innen müssen feststellen können, ob eine Sorte unter ein Patent fällt. Diese Information ist für sie überlebenswichtig. Sonst arbeiten sie schlimmstenfalls zehn Jahre an einer neuen Sorte und am Ende stellt sich heraus, dass es eine patentierte Eigenschaft drin hat und dass sie die Sorte nur mit Einwilligung des Patentinhabers vermarkten dürfen und dazu noch Lizenzgebühren bezahlen müssen. Die ursprüngliche Motion von Maya Graf wollte das Patentgesetz dahingehend anpassen, dass die Züchter:innen, wenn sie realistische Abklärungen getroffen haben und nichts herausfinden konnten, sicher sind und das Patent nicht mehr gegen sie verwendet werden kann. Der Patenteigner selbst hätte transparent machen müssen, welche Sorten vom Patent betroffen sind. Leider ist die Kommissionsmotion etwas schwammiger formuliert. Doch wir gehen davon aus, dass der Bundesrat seine Verantwortung wahrnimmt und mit einer Gesetzesanpassung die dringend nötige Rechtssicherheit schafft, damit die Schweizer Züchter:innen – alles KMUs –  auch in Zukunft ihren Beitrag an eine vielfältige und nachhaltige Schweizer Landwirtschaft leisten können.» 

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Unterzeichnen Sie hier die Petition gegen die widerrechtliche Patentierung von Obst, Gemüse und Getreide.