Der FAO Saatgutvertrag

Der Saatgutvertrag ist das wichtigste internationale Abkommen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Der Vertrag regelt auch den Zugang zu Saatgutsammlungen und die Aufteilung des Nutzens. Leider hat er noch viele Schwächen.

1983 wurde im Rahmen der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) das sogenannte International Undertaking on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture gutgeheissen. Dies war das erste internationale Abkommen, das sich die Erhaltung der Saatgut-Vielfalt zum Ziel setzte und den Zugang zu den grossen Saatgutbanken unter der Schirmherrschaft der FAO regelte. Damals erkannte man erstmals, dass die Vielfalt, die für die längerfristige Ernährungssicherheit von grosser Bedeutung ist, immer schneller verloren geht und dass es auf internationaler Ebene griffige Massnahmen brauchte.

Erbe der Menschheit, Patente oder Bauernrechte?
Das International Undertaking basierte auf dem Grundsatz, dass die pflanzengenetischen Ressourcen ein Erbe der Menschheit sind und deshalb ohne Einschränkungen erhältlich sein sollen. Dem internationalen Abkommen folgten in den nächsten 10 bis 15 Jahren zwei gegensätzliche Entwicklungen:

  • Einerseits patentierte man in den 1980er-Jahren erste Pflanzen und Gensequenzen.
  • Anderseits wurde 1992 als Gegenreaktion dazu die Biodiversitätskonvention verabschiedet. Als zentrale Vorgabe der Biodiversitätskonvention gilt, dass ein Teil des Gewinnes aus der Nutzung der genetischen Ressourcen mit den Herkunftsländern geteilt werden muss.

Bei der Verabschiedung der Konvention wurde auch festgehalten, dass der Zugang zu Saatgutbanken und die Frage der Bauernrechte (Farmers Rights) neu geregelt werden müssen.

Die Überarbeitung des International Undertaking im Rahmen der FAO, die 1994 begann, wurde 2001 nach vielen Jahren zäher Verhandlungen abgeschlossen. Aus dem International Undertaking entsprang der FAO-Saatgutvertrag.

Die Kernelemente des FAO-Saatgutvertrages
Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA – International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture) wurde an der FAO-Konferenz 2001 in Rom gutgeheissen und trat in der Schweiz am 20. Februar 2005 in Kraft. Dieser Vertrag – kurz FAO-Saatgutvertrag – hat heute 147 Mitgliedstaaten – Russland und China sind noch die grossen Abwesenden.

Der FAO-Saatgutvertrag verfolgt folgende Ziele:

  • Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, welche die Grundlage der Nahrungsmittel in der ganzen Welt darstellen, sollen erhalten und nachhaltig genutzt werden.
  • Der ausserordentliche Beitrag der Landwirt*innen zur Erhaltung und Entwicklung der pflanzengenetischen Ressourcen soll anerkannt und ihre daraus abgeleiteten Bauernrechte (Farmers Rights) sollen respektiert werden.
  • Das globale Vertragswerk soll Landwirt*innen, Pflanzenzüchter*innen und Wissenschaftler*innen den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen erleichtern.
  • Die aus der Nutzung der genetischen Ressourcen hervorgehenden Vorteile sollen mit den Ursprungsländern dieser Ressourcen und den Landwirt*innen, welche die Vielfalt geschaffen und erhalten haben, geteilt werden.

Das multilaterale System
Das multilaterale System für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile ist ein zentraler Pfeiler des Vertrages. Dieses regelt den vereinfachten Zugang zu den grossen internationalen Saatgutsammlungen sowie den Zugang zu den nationalen Sammlungen der Mitgliedsländer für 64 wichtige Kulturpflanzen (die zusammen ca. 80 % der pflanzlichen Nahrungsgrundlage insgesamt bilden).

Ausserdem regelt das multilaterale System auch die Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung dieser Ressourcen. Die Saatgutunternehmen sollen einen Teil der Gewinne, die sie aus der kommerziellen Nutzung dieser Ressourcen ziehen, zurück ins System fliessen lassen. Diese Gelder sollen dazu dienen, den globalen Aktionsplan umzusetzen, und demnach in erster Linie Landwirt*innen aus den Ländern des Südens zugutekommen.

Das System weist allerdings noch zahlreiche Schwächen auf: Viele Sammlungen genetischer Ressourcen wurden noch nicht in das System integriert, über widerrechtlich erteilte Patente gibt es keine Kontrolle und Pflichtzahlungen in den Fonds wurden bisher nur ganz wenige getätigt. Im September 2013 wurde deshalb an einer Sitzung des Lenkungsorgans beschlossen, mit Verhandlungen zur Reform des multilateralen Systems zu beginnen. Diese Verhandlungen dauern bis heute (2019) an.

Welche Bedeutung hat der FAO-Saatgutvertrag für ProSpecieRara?
Das Ziel des Saatgutvertrages, die Vielfalt der Nutzpflanzen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen, ist auch das Ziel von ProSpecieRara. Dass sich mit diesem Vertrag auch die Mitgliedstaaten (darunter die Schweiz) verpflichten, diese Ziele anzustreben, unterstützt unsere Arbeit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Auch die Bauernrechte, also zum Beispiel das Recht auf ihr traditionelles Wissen oder das Recht, Saatgut nachzuziehen, zu tauschen oder zu verkaufen, sind ein wichtiger Grundstein für die nachhaltige Nutzung der Kulturpflanzen.
Am meisten Einfluss auf unsere Arbeit hat jedoch das multilaterale System, welches den Zugang zu Saatgut regelt. Viele ProSpecieRara-Sorten wurden vom Bund als erhaltungswürdig anerkannt und sind deshalb Teil dieses Systems. Das bedeutet, dass alle, die solche Sorten für Forschung oder Züchtung verwenden möchten, das sogenannte Standard Material Transfer Agreement (SMTA, ein standardisierter Material-Transfer-Vertrag) anerkennen müssen.

Und zu guter Letzt: Was wird wo verhandelt und geregelt?
Weil bei der Erarbeitung des FAO-Saatgutvertrages nicht alle Nutzpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft in das multilaterale System miteinbezogen wurden, ist die Sachlage nun ziemlich unübersichtlich. Generell gilt: Für alle Ressourcen, bei welchen Zugang und Nutzen-Aufteilung nicht in einem Sondervertrag (wie z.B. dem FAO-Saatgutvertrag) geregelt sind, kommt das Nagoya-Protokoll zur Anwendung.

Doch auch die FAO-Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture – CGRFA) spielt eine wichtige Rolle, denn hier werden Massnahmen zur Erhaltung und Nachhaltigen Nutzung aller genetischen Ressourcen diskutiert, die für Ernährung und Landwirtschaft wichtig sind (inkl. Meerestiere, Wald, Nutztiere, Bestäuber, etc.). Die Kommission erstellt u.a. Berichte über den Zustand der Vielfalt und erarbeitet Globale Aktionspläne, um den Verlust an Biodiversität zu stoppen.

 

Erhaltung und Nachhaltige Nutzung

Zugang und Aufteilung des Nutzens

64 Kulturpflanzen auf der Liste des Mulitlateralen Systems

FAO-Saatgutvertrag
(CGRFA)

FAO-Saatgutvertrag

 

Alle anderen Nutzpflanzen

FAO-Saatgutvertrag
(CGRFA)

Nagoya-Protokoll*
(CGRFA)

Zierpflanzen

Biodiversitätskonvention

Nagoya-Protokoll

Nutztiere

Biodiversitätskonvention
(CGRFA)

Nagoya-Protokoll
(CGRFA)

 

*In der Schweiz wird für den Zugang zu diesen Nutzpflanzen ebenfalls der Materialtransfervertrag des FAO-Saatgutvertrages verwendet


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