Die tiergenetischen Ressourcen der Schweiz

Die Schweiz hat sich in einem internationalen Abkommen verpflichtet, die Nutztierrassen der Schweiz zu schützen.

Der Begriff «Tiergenetische Ressourcen TGR» umschreibt die Gesamtheit tierischen Lebens, zu dem neben den Wildtierarten auch die Nutztierrassen gehören. Letztere werden als «Tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (TGREL)» bezeichnet.

2007 führte die UNO-Organisation für Nahrung und Landwirtschaft (FAO) in Interlaken die erste internationale technische Konferenz über tiergenetische Ressourcen durch. In der daraus entstandenen Erklärung von Interlaken, die auch die Schweiz unterzeichnet hat, verpflichten sich die Länder, ihre jeweiligen Rassen zu schützen und zu fördern.

Eigene Rassen – gemeinsames Ziel
Jede Nation hat ihre im eigenen Land entstandenen und verankerten Nutztierrassen. Dazu kommen Rassen, deren Verbreitungsgebiet über die Landesgrenze hinaus reicht (grenzüberschreitende Rassen) und Rassen, die nicht nur in ihren Ursprungsländern, sondern auch in anderen Ländern gehalten und gezüchtet werden. Vor allem bei Letzteren tat sich viel in den vergangenen Jahrzehnten. Dass auf Alpweiden Schottische Hochlandrinder grasen, überrascht niemanden mehr und auch Alpakas, Yaks und Bisons bereichern Schweizer Landwirtschaftsbetriebe. Jede weitere, importierte Rasse erhöht die Biodiversität im Land, macht es aber auch schwieriger, unsere ursprünglichen, einheimischen Rassen zu fördern. Denn sowohl die Gesamtzahl der gehaltenen Tiere als auch die Förderbudgets sind nicht unendlich. In Interlaken wurde darum festgehalten, dass es Sinn ergib, dass jedes Land sich im besonderen Masse für seine eigenen, landestypsichen Rassen engagiert. Das verhindert, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen verzettelt werden und damit weniger wirken. Alle Länder zusammen ziehen damit am gleichen Strick, um die Vielfalt der ca. 7'000 Nutztierrassen auf dem ganzen Globus zu erhalten.

Was ist eine Schweizer Rasse?
Bis 2008 definierte das Bundesamt für Landwirtschaft BLW eine Schweizer Rasse als Rasse, die ihren Ursprung in der Schweiz hat oder nachgewiesenermassen seit mindestens 50 Jahren in der Schweiz gezüchtet wird. Dieses rollende Konzept hätte dazu geführt, dass mit der Zeit auch südamerikanische Lamas und deutsche Tauernscheckenziegen als Schweizer Rassen gegolten hätten, was aus den oben genannten Gründen wenig sinnvoll gewesen wäre. 2009 entfernte das BLW darum den rollenden Passus und legte damit fest, dass als einheimisch gilt, was in der Schweiz entstanden ist.

ProSpecieRara ist nicht einverstanden mit der aktuellen Definition des BLW
Das machte Sinn und wurde von ProSpecieRara gutgeheissen. Leider verschärfte das BLW aber die Definition gleichzeitig auch dahingehend, dass der Ursprung einer Schweizer Rasse nicht nur in der Schweiz liegen, sondern zusätzlich der Zeitpunkt der Entstehung der Rasse zwingend vor 1949 liegen muss. Diese Auflage verunmöglicht es, dass Rassen, die ab 1949 in der Schweiz entstanden sind oder noch entstehen werden, jemals als Schweizer Rasse gelten können. Rassen nota bene, die durch ihre einheimische Erzüchtung einzigartig sind und ihren Ursprung in keinem anderen Land haben können.

Dieses zeitliche Einschränkung macht keinen Sinn, denn Rassen sind immer wieder entstanden und entstehen weiter, um die Bedürfnisse der Züchter zu erfüllen. Die Edelschwein-Vaterlinienrasse PREMO z.B. ist eine züchterische Leistung der SUISAG, die diese Rasse nach der Jahrtausendwende aus dem Schweizer Edelschwein herausgezüchtet hat, um die Mastschweinezucht zu verbessern. Das Schweizer Dreifarben Kleinscheckenkaninchen wiederum ist in den 1970-er Jahren in der Schweiz entstanden und dessen Zuchtgeschichte fand damit logischerweise nur in der Schweiz statt. Beides sind Beispiele für Rassen, die unter der aktuellen BLW-Definition nie als Schweizer Rassen anerkannt werden können. Einfach weil sie zu spät – sprich nach 1949 – erzüchtet wurden.

Für ProSpecieRara ist diese Regelung absolut nicht nachvollziehbar. Sie diskriminiert alle Rassen, die nach 1949 entstanden sind oder noch entstehen. Die Stiftung lehnt sie entschlossen ab und setzt sich dafür ein, dass der Passus, dass der Ursprung vor 1949 liegen muss, wieder abgeschafft wird. Nur damit können die Zuchtgeschichte und die Leistungen der Schweizer Züchter mit der Anerkennung ihrer Rassen festgehalten und wertgeschätzt werden und die Tiere als vollwertige Teile der tiergenetischen Ressourcen der Schweiz gelten.

Aktuelle Situation
Forderung ProSpecieRara (rote Passage gelöscht)

Tierzuchtverordnung (TZV)vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2020)

(...)

5. Abschnitt: Beiträge zur Erhaltung der Schweizer Rassen

Art. 23 Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen

(...)

2 Als Schweizer Rasse gilt eine Rasse:

a. die vor 1949 in der Schweiz ihren Ursprung hat; oder

b. für die seit mindestens 1949 ein Herdebuch in der Schweiz geführt wird.

Tierzuchtverordnung (TZV)vom 31. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2020)

(...)

5. Abschnitt: Beiträge zur Erhaltung der Schweizer Rassen

Art. 23 Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen

(...)

2 Als Schweizer Rasse gilt eine Rasse:

a. die in der Schweiz ihren Ursprung hat; oder

b. für die seit mindestens 1949 ein Herdebuch in der Schweiz geführt wird.

 

Die Tiergenetischen Ressourcen der Schweiz sind:

Rinder
Eringer Rind
Evolèner Rind
Schweizer Original Braunvieh
Simmentaler Fleckvieh
Rätisches Grauvieh

Pferde
Freiberger Pferd

Schafe
Braunköpfiges Fleischschaf
Bündner Oberländer Schaf
Engadinerschaf
Saaser Mutte
Schwarzbraunes Bergschaf
Spiegelschaf
Walliser Landschaf
Walliser Schwarznasenschaf
Weisses Alpenschaf

Ziegen
Appenzellerziege
Bündner Strahlenziege
Capra Grigia
Capra Sempione
Gemsfarbige Gebirgsziege
Grüenochte Geiss
Kupferhalsziege
Nera Verzasca
Pfauenziege
Saanenziege
Stiefelgeiss
Toggenburgerziege
Walliser Schwarzhalsziege

Schweine
Edelschwein
Schwarzes Alpenschwein*
Schweizer Landrasse

Geflügel
Appenzeller Barthuhn
Appenzeller Spitzhaubenhuhn
Schweizerhuhn

Kaninchen
Schweizer Dreifarben Kleinscheckenkaninchen*
Schweizer Fehkaninchen
Schweizer Fuchskaninchen

Hunde
Appenzeller Sennenhund
Berner Sennenhund
Bernhardiner Hund
Entlebucher Sennenhund
Grosser Schweizer Sennenhund

Bienen
Dunkle Biene

* ProSpecieRara zählt diese Rassen aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem geografischen Vorkommen ebenfalls zu den Schweizer Rassen und wirkt darauf hin, dass auch sie vom Bund anerkannt werden.