Aktionspläne – global und national

1998 entwickelte die Schweiz, basierend auf dem Globalen Aktionsplan von Leipzig, einen Nationalen Aktionsplan zur Erhaltung und Förderung der pflanzengenetischen Ressourcen in Ernährung und Landwirtschaft (NAP-PGREL).

Mit der Ratifizierung der Biodiversitätskonvention im Jahr 1994 hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, ihre genetischen Ressourcen nachhaltig zu schützen. Für Entwicklung und Umsetzung des dafür nötigen Nationalen Aktionsplans setzte die Schweiz von Anfang an – im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern –  auf private Partner, darunter auch ProSpecieRara.
Diese einzigartige Aufgabenteilung führte zum Erfolg. Eine Bilanz, die 2017 gezogen wurde, zeigt für die Vielfalt an Kulturpflanzen und Nutztieren in der Schweiz ein erfreuliches Bild; der Rückgang konnte gestoppt werden, während in vielen anderen Ländern nach wie vor Sorten und Rassen verschwinden.

Ein entscheidender Meilenstein – der globale Aktionsplan
1996 fand in Leipzig die 4. Technische Konferenz für Pflanzengenetische Ressourcen statt. Im Vorfeld dieser Konferenz wurden innerhalb der FAO-Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture – CGRFA)  Massnahmen zur Erhaltung und Nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen (inkl. Meerestiere, Wald, Nutztiere, Bestäuber, etc.) diskutiert. Die Kommission erstellte einen Bericht über den Zustand der Vielfalt und erarbeitete den Globalen Aktionsplan. Dieser Globale Aktionsplan wurde an der Konferenz in Leipzig vorgestellt: inkl. zahlreicher Massnahmen, welche die Länder umsetzen sollten, um den Verlust der pflanzengenetischen Ressourcen zu stoppen.

Nationaler Aktionsplan mit viel Fachwissen aus privater Hand
Zusammen mit der Schweizerischen Kommission zur Erhaltung von Kulturpflanzen (SKEK), zu deren Gründungsmitgliedern ProSpecieRara und einige andere NGOs, aber auch Saatgutzüchter, Hochschulen und Forschungsanstalten gehören, entwickelte der Bund 1998, basierend auf dem Globalen Aktionsplan von Leipzig, den Nationalen Aktionsplan zur Erhaltung der Pflanzengenetischen Ressourcen (NAP-PGREL).

Die SKEK wurde mit dessen Umsetzung beauftragt; es wurden dafür jährlich 3.2 Mio. Franken bereitgestellt. Was erhaltungswürdig ist und wie vorgegangen werden soll, definierten bis 2013 die Mitglieder der SKEK, die allesamt ausgewiesene Fachleute in ihrem Gebiet sind und langjährige praktische Erfahrung mitbrachten (2014 wurden diese Tätigkeiten ins Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) integriert).

Auch die Umsetzung der Projekte lief und läuft noch immer über die Kommissionsmitglieder, bei Bedarf werden landwirtschaftliche Forschungsinstitutionen und Universitäten beigezogen. Der Bund kommt so kostengünstig zu sehr viel Know-how und einem direkten Draht zu ganz unterschiedlichen Sortenerhaltern. Und für die privaten Akteure wiederum, die sich wie ProSpecieRara schon deutlich vor 1998 um die Erhaltung der Biodiversität gekümmert haben, erhöht das Engagement des Bundes die Relevanz ihres Anliegens in der Öffentlichkeit deutlich.

Im Tierbereich fehlt zwar eine analoge Kommission, dennoch findet die effektive Erhaltungsarbeit auch hier bei den Rassevereinen und privaten Züchtern statt und nicht etwa in bundeseigenen Zuchtinstituten. ProSpecieRara dient hier als Bindeglied zwischen staatlichen Geldgebern und Zuchtvereinen bzw. Züchterinnen. Wenn es darum geht, eine Tierzuchtstrategie zu erarbeiten, vertritt ProSpecieRara in den Arbeitsgruppen die Interessen der seltenen Rassen, damit diese neben den auf Leistung gezüchteten Rassen nicht vergessen gehen. Zudem arbeitet unser Tierbereichsleiter auf offizielle Einladung seit 2017 in der Arbeitsgruppe «In-situ-Erhaltung» der FAO (Food and Agriculture Oranization of the United Nations) als einziger Vertreter einer NGO mit und bringt auch dort die Sichtweise und Bedürfnisse der nicht profit-orientierten Rasseorganisationen ein.


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